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Dienstleistungen
Sprechen Sie mich gerne an und profitieren Sie von einer individuellen Beratung. Maßgeschneidert auf Ihren Lebenssachverhalt!
✔ Erbschaftsteuererklärung.
✔ Schenkungsteuererklärung.
✔ Bewertung von Vermögen.
✔ Beratung zur Ausnutzung von Freibeträgen.
✔ Optimierung der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer, insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge durch Schenkungen.
Grundsteuer-Erklärung 2022
✔ Erstellung der Grundsteuererklärung.
✔ Kommunikation mit der Finanzverwaltung.
✔ Prüfung des Steuerbescheides.
Private Steuererklärung
✔ Arbeitnehmer
✔ Kapitalanleger
✔ Vermieter
✔ Rentner
Offene Honorarpolitik
Kostentransparenz ist mir wichtig, damit Sie bereits im Vorfeld Planungssicherheit erlangen. Bei mir wissen Sie vorher, was zu zahlen ist.
Honorar Grundsteuer 2022
Für die Grundsteuer 2022 richtet sich mein Honorar unter Berücksichtigung des § 14 StBVV nach der jeweiligen Grundstücksart:
Unbebaute Grundstücke
Wohnungseigentum
Ein- und Zweifamilienhäuser
Steuerberatung bei Schenkung
Ich berate Sie zur optimalen Schenkungshöhe und des richtigen Zeitpunktes der Schenkung, insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.
Steuerberatung bei Testamentserstellung
Ich entwickle mit Ihnen gemeinsam verschiedene Szenarien und minimiere so die Steuerbelastung für alle Erben.
Schenkung- bzw. Erbschaftsteuererklärung
Ich erstelle Ihre Steuererklärung im Falle einer Erbschaft oder einer Schenkung und minimieren dabei Ihre Steuerbelastung.
Steuerliche Optimierung Unternehmensnachfolge
Ich prüfe und optimiere die Verschonungsmöglichkeiten Ihres Betriebsvermögens. Das mindert die Erbschaftsteuer und sorgt für den Erhalt Ihrer Arbeitsplätze.
Steuerberatung von Erbengemeinschaften
Ich unterstütze Erbengemeinschaften auch nach Erhalt der Erbschaft bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten und erstellen alle erforderlichen Steuererklärungen.
Bewertung von Immobilien und Unternehmen
Die Bewertung des Vermögens kann komplex sein, bietet aber gleichzeitig Raum für Gestaltung und somit auch Möglichkeiten um Steuern zu sparen.
Erbschaftsteuerliche Beratung
Steueroptimierte Nachlassplanung, insbesondere durch Testamente und lebzeitige Schenkungen. Maßnahmen zur Erbschaftssteuerreduzierung nach Eintritt des Erbfalls.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema Erbschaft und Schenkung
Was ist der Unterschied zwischen Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer?
In Deutschland gibt es nur ein gemeinsames Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Nach dem ErbStG sind Schenkungen unter Lebenden und der Erwerb von Todes wegen steuerpflichtig und können dieselbe „Steuerart“ auslösen. Allerdings kann die Höhe der Steuerbelastung durchaus unterschiedlich sein.
Wie berechnet sich die Erbschaftsteuer?
Die Grundlage für die Berechnung der Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer ist das Vermögen, das übertragen wird. Und hier beginnen auch schon die größten Herausforderungen aber auch Optimierungspotenzial: Denn die Bewertung des Vermögens bietet Raum für Gestaltung und somit auch Möglichkeiten zum Steuern sparen.
Vereinfacht gesagt, wird die Erbschaftssteuer wie folgt berechnet: Vom Vermögen abgezogen werden Erbschaftssteuerfreibeträge. Um den Erben oder Beschenkten nicht mehrfach zu entlasten, müssen bestimmte Schenkungen aus Vorjahren wieder hinzugerechnet werden. Schließlich werden die Erben oder Beschenkten in Steuerklassen eingeteilt und der Steuersatz festgelegt.
Wie hoch sind die Freibeträge?
Die meisten Erbschaften lösen keine Erbschaftsteuer aus, denn oftmals übersteigen die Freibeträge das Vermögen. So sind z. B. Übertragungen zwischen Ehegatten und Lebenspartnern bis zu einer Höhe von 500.000 Euro und an Kinder bis zu einer Höhe von 400.000 Euro steuerfrei. Unter Umständen sind dennoch Anzeigen gegenüber dem Finanzamt notwedig!
So hoch sind die Freibeträge:
Verwandtschaftsgrad | Freibetrag in Euro |
---|---|
Ehegatten und Lebenspartner | 500.000 |
Kinder und Stiefkinder | 400.000 |
Enkel von verstorbenen Kindern oder Stiefkindern | 400.000 |
Enkel von lebenden Kindern oder Stiefkindern | 200.000 |
Eltern und Voreltern bei Erbschaft | 100.000 |
Eltern und Voreltern bei Schenkung | 20.000 |
alle anderen Personen | 20.000 |
Im Detail findet man die Freibeträge in § 16 ErbStG.
Übrigens können darüber hinaus weitere Vermögensübertragungen steuerfrei bleiben. Vergünstigungen gibt es beispielsweise bei der Übertragung von Betriebsvermögen und Anteilen von Kapitalgesellschaften.
Wie hoch ist der Erbschaftsteuersatz?
Der Erbschaftssteuersatz bzw. Schenkungssteuersatz hängt von der Steuerklasse und von der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs ab. Vereinfach gesagt: Je geringer der Verwandtschaftsgrad zum Erblasser bzw. Schenker und je höher die Vermögensübertragung, desto höher der Steuersatz und letztendlich die Erbschaftssteuer.
Die Erbschaftssteuersätze in der Übersicht:
steuerpflichtiger Erwerb in Euro |
Steuerklasse 1 | Steuerklasse 2 | Steuerklasse 3 |
---|---|---|---|
bis 75.000 | 7% | 15% | 30% |
bis 300.000 | 11% | 20% | 30% |
bis 600.000 | 15% | 25% | 30% |
bis 6.000.000 | 19% | 30% | 30% |
bis 13.000.000 | 23% | 35% | 50% |
bis 26.000.000 | 27% | 40% | 50% |
über 26.000.000 | 30% | 43% | 50% |
Geregelt ist der Steuersatz in § 19 ErbStG.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es beispielhaft?
- Nutzung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Zehn-Jahres-Zeiträume.
- Nutzung der persönlichen Freibeträge von Ehefrau, Kindern, Schwiegerkindern und Enkeln.
- Gestaltung von „Kettenschenkungen“ zur Mobilisierung von zusätzlichen Steuerfreibeträgen und günstigeren Steuersätzen.
- Einräumung von Nießbrauchs- oder Wohnrechten für den Schenker als Absicherung und zur Reduzierung der Schenkungsteuer
- Steuerfreie Übertragung eines Familienheims.
- Optimierung der Bemessungsgrundlage durch Ausnutzung von Gestaltungsspielräumen bei der Bewertung von Immobilien und Unternehmen.
- Steueroptimierte Unternehmensnachfolge.
- Steuerliche Beratung hinsichtlich Testamente und Erbverträge.
- Nutzung steuerlicher Vorteile durch sog. „Familienpool-Gesellschaften.“
- etc.
Wann sollte man sich an einen Steuerberater wenden?
Sobald man über Vermögen verfügt und man erreichen möchte, dass möglichst viel vom eigenen Vermögen bei den Erben ankommen soll, sollte man sich steuerrechtlich beraten lassen. Je früher man dieses Thema angeht, desto mehr bleibt am Ende für die Liebsten übrig.
Auch Erben sollten einen Steuerberater aufsuchen, sobald die Erbschaftsteuerfreibeträge überschritten wurden. In den meisten Fällen spart man dadurch mehr Steuern als man für die Steuerberatung zahlt.
Was kostet ein Steuerberater?
Das Honorar ist in der Regel abhängig von der Höhe der Schenkung oder des Erbes. Aber auch die Art des Vermögens wirkt sich auf die Kosten aus. Denn natürlich ist es aufwändiger ein Grundstück zu bewerten als ein Bankkonto.
Fragen Sie einfach am besten bei mir nach, denn Kostentransparenz ist mir wichtig, damit Sie bereits im Vorfeld Planungssicherheit erlangen. Bei mir wissen Sie vorher, was zu zahlen ist (ohne versteckte Kosten!).
Werden auch Erbschaftstteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen erstellt?
Ja, darauf bin ich spezialisiert. Ich erstelle jeden Tag Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen – gerne auch für Sie.
Welcher Beratungsansatz wird verfolgt?
Ich spreche einfach und rede kein Fachchinesisch. So erhalten Sie bspw. fachliche Ausarbeitungen bei mir nicht in Form von vielen eng beschriebenen DIN A4-Seiten, sondern als übersichtliche Powerpoint-Präsentation, damit Sie jederzeit den Überblick behalten.
Ich finde für Sie die Lösungen, die zu Ihnen passen, indem ich Ihnen zunächst zuhöre und innovative Lösungen aufzeige. Dabei greife ich auf fundiertes und aktuelles Wissen zurück welches stets zukunftsorientiert ausgerichtet ist.
Kontakt
Sie möchten mich kennen lernen, wünschen ein Angebot oder haben eine Frage?
Dann rufen Sie mich gerne an, schreiben mir eine E-Mail oder vereinbaren ganz einfach einen Kennenlerntermin.
Postanschrift
Artur Radke
Steuerberatung
Ulmenweg 24
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